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Das Portal für Finanzen und Versicherungen im Vergleich
Wir bauen die Brücke zwischen Ihnen und dem Stromanbieter, den Versicherungen, der Bank, dem Telefonanbieter und den Handytarifen. Hier haben Sie alle Fixkosten von Ihrem gesamten Haushalt auf einen Blick. Vergleichen Sie Versicherungen untereinander, KFZ Versicherungen, Krankenversicherungen etc. Bei Krediten oder Versicherungen werden in der Regel die meisten Fehler begangen. Meistens werden zuviele Versicherungen abgeschlossen, dabei könnte eine gut gewählte Versicherung oft schon alles abdecken. Setzen Sie sich mit dem Thema Versicherungen auseinander, wir sind Ihnen gern behilflich. Wir verfolgen nur ein Ziel und das sind Ihre Fixkosten im Haushalt zu senken. Vergleichen Sie und entscheiden Sie für sich, wie und wo Sie sparen jetzt direkt, denn nur wer handelt gewinnt. Schonen Sie Ihren Haushalt. Vergleichen Sie alle Versicherungen in unserem Vergleich.
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Tags: kredite finanzen vergleich versicherungen tarife ohne-schufa
Einträge: 34 Kategorie: Finanzen & Versicherungen Export
hinzugefügt am: 19.09.2009 - 14:00:41 aktualisiert am: 26.03.2011 - 00:10:23
 
   
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Was ist "Der grosse Kostenrechner"? Finanzen und Versicherungen
Finanzen und Versicherungen im Vergleich. Bei dem grossen Kostenrechner finden Sie alle Kosten im Haushalt im Vergleich. Kommunikationskosten, Energiekosten, sowie Finanzkosten oder Versichungskosten.
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Eintrag vom: 21:56:09 - 21.07.2009
Finanzen - Ratenkredite im Vergleich
Ratenkredite sind meistens standardisierte Bankprodukte für Privatkunden. Ratenkredite zählen zu den gebräuchlichsten Kreditarten, bewegen sich in einer Höhe von rund 1.000 bis ca. 100.000 Euro und haben eine Laufzeit von maximal 96 Monaten. Sie werden meist als Blankodarlehen, d. h. ohne die Stellung von Sicherheiten herausgelegt. Lediglich eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist typischerweise als Sicherheit im Vertrag vereinbart. Sofern die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, kann eine Bürgschaft zusätzlich von der Bank gefordert werden. Bei der Finanzierung von Kraftfahrzeugen ist es üblich, eine Sicherungsübereignung des Autos vorzunehmen. Einige Kreditinstitute verzichten jedoch mittlerweile – im Sinne einer standardisierten und effektiven Bearbeitung – auch bei derartigen Finanzierungen auf die Sicherungsübereignung der Kraftfahrzeuge. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel in gleichen Monatsraten. Diese Monatsraten enthalten die Kredittilgung, die Zinsen und ggf. die Gebühren des Kreditinstitutes. Die Zinsen eines Ratenkredites liegen höher als bei Baufinanzierungen, oftmals aber niedriger als bei Dispositionskrediten. Typischerweise werden einmalige Bearbeitungsgebühren bis zu 2 % der Kreditsumme gefordert. Oftmals wird mit dem Ratenkreditvertrag eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die weitere Kosten verursacht. Einige Direktbanken bieten Ratenkredite günstiger als Filialbanken an. Inzwischen ist das Kreditvergabeverfahren auch bei vielen Filialbanken soweit standardisiert und vereinfacht, dass sich ein Vergleich der Konditionen zur Direktbank auf jeden fall lohnt, zumal bei den Filialbanken die weiteren Bedingungen für die Kreditvergabe, wie z. B. der Abschluss einer Restkreditversicherung, nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben sind. Im Kreditvertrag muss der Effektivzins angegeben werden, um eine leichtere Vergleichbarkeit der Kreditkosten der verschiedenen Kreditgeber sicherzustellen. Ratenkredite werden typischerweise in die Schufa eingetragen. Viele Händler, Versicherungsvertreter sowie freie Vermittler bieten als Kreditvermittler Ratenkredite von Banken an.
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Eintrag vom: 22:56:09 - 22.07.2009
Finanzen - Baukredite - Baufinanzierungen im Vergleich
Die private Immobilienfinanzierung gilt aus Sicht des Kreditgebers als eines der Kreditgeschäfte mit den geringsten Forderungsausfallrisiken, da die Darlehen über eine Grundschuld oder Hypothek abgesichert sind. Jedoch können im Falle einer Verwertung der Sicherheiten unter Umständen die dann noch bestehenden Restverpflichtungen nicht vollständig mit dem Erlös beglichen werden, der aus Verkauf oder Zwangsversteigerung der Immobilie erzielt wird. Ein weiteres Risiko besteht bei Auslaufen der Zinsbindung in der möglichen Veränderung der Immobilienpreise. Bei einem Sinken der Immobilienpreise wirkt die Fremdfinanzierung als Hebel auf die Vermögenssituation des Darlehensnehmers. Sinkt beispielsweise der Immobilienwert bezüglich des ursprünglichen Beleihungswertes, ist die Absicherung des Darlehens nicht mehr gesichert. Fällt der durch den Darlehensgeber aktuell festgelegte Beleihungswert unter die Restschuld, kann der Darlehensgeber zusätzliche Sicherheiten fordern oder einen höheren Risikoaufschlag festlegen. Kann hierüber zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber keine vertragliche Übereinstimmung erzielt werden, darf der Darlehensgeber die Kredite fristgerecht kündigen. Der Darlehensnehmer ist gleichzeitig berechtigt, mit anderen Darlehensgebern über eine Übernahme der bestehenden Darlehen zu verhandeln. Nach erfolglosem Ablauf aller Fristen kann der ursprüngliche Darlehensgeber den Verwertungsprozess der Immobilie einleiten.
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Eintrag vom: 23:00:29 - 23.07.2009
Finanzen - Autofinanzierungen im Vergleich
Egal ob Neuwagenfinanzierung oder Gebrauchtwagenfinanzierung mit unseren Onlinevergleichsrechnern finden Sie garantiert den für Sie passenden Anbieter. In Deutschland werden etwa 80 Prozent der neu zugelassenen Autos finanziert. Die Angebote unterscheiden Sie zumeist erheblich. Um so besser, wenn man die namhaftesten Finanzierungsanbieter im Direktvergleich hat. Nur wenige Angaben genügen und Ihnen wird die günstigste Autofinanzierung angezeigt.
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Eintrag vom: 12:07:19 - 25.07.2009
Versicherungen - private Krankenversicherungen im Vergleich
Private Versicherungsunternehmen machen den Vertragsabschluss von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und zu versichernder Leistung abhängig. In der PKV können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht (Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Beamte, Selbständige und Freiberufler). Für Studenten besteht eine Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich zu Beginn des Studiums oder bei Auslauf der kostenlosen Familienversicherung befreien lassen kann. Für Studenten bietet die PKV bis zum 30. Lebensjahr (analog zur GKV) Studententarife an. Freiberuflich tätige Künstler und Journalisten können jedoch über die Künstlersozialkasse (KSK) ähnlich wie Arbeitnehmer einen Zuschuss zur GKV erlangen, diese sind dann wie Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert. Um versicherungsfrei zu werden, bestehen dann die gleichen Voraussetzungen wie für Arbeitnehmer. Von dieser Versicherungspflicht kann man sich bei Anmeldung zur KSK befreien lassen und man erhält dann von der KSK einen Zuschuss zur PKV. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden private Zusatzversicherungen angeboten, z.B. für Zahnersatz.
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Eintrag vom: 11:06:04 - 26.07.2009
Versicherungen - gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich
Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern (§ 1 SGB V). Dazu gehört auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 SGB V]). Alle Versicherten haben grundsätzlich den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt und durch § 12 Abs. 1 SGB V begrenzt ist. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Vor diesem Hintergrund kann eine Krankenkasse auch Mehrleistungen im Wege einer jeweiligen Satzungsregelung erbringen, soweit sie auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruht. Dazu gehören beispielhaft Leistungen zur Verhütung von Krankheiten (Prävention), Zuschüsse zu medizinischen Vorsorgeleistungen, weitergehende Leistungen bei häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfe, ergänzende Leistungen zur Rehabilitation etc. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richtet sich die Pflichtmitgliedschaft und Beitragsbemessung in der Gesetzlichen Krankenversicherung – anders als in der Privaten Krankenversicherung – nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko wie z. B. Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus. Die Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung werden nach Maßgabe des SGB V von den Krankenkassen wahrgenommen. Deren Anzahl hat seit 1991 bis Juli 2007 von 1.209 auf 238 abgenommen. Die Unterscheidung zwischen primären Trägern (sog. Primärkassen) und Ersatzkassen hat heute aus Sicht der Versicherten keine praktische Bedeutung mehr, denn für Versicherte gibt es nach § 175 ein weitgehendes Kassenwahlrecht. Insofern nehmen die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK), die Ersatzkassen und die Knappschaft wahr (Allgemeine Krankenkassen). Daneben führen als Bestandteil eines Sonderversicherungssystems die landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) die Krankenversicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer und ihrer Angehörigen durch. Soweit ein Versicherter das Recht hat, die Krankenkasse zu wählen, kann er einer (geöffneten) Krankenkasse seiner Wahl beitreten. Wählbar sind gem. § 175 Abs. 2 SGB V die AOK des Beschäftigungs- oder Wohnorts, jede Ersatzkasse, die für den Beschäftigungs- oder Wohnort zuständig ist, die BKK oder IKK des Betriebs, dem der Wahlberechtigte angehört, jede geöffnete BKK/IKK, die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienmitversicherung bestand, oder die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist.
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Eintrag vom: 18:03:00 - 27.07.2009
Versicherungen - private Krankenversicherungen für Beamte im Vergleich
Beamte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, sondern erhalten im Krankheitsfall Beihilfeleistungen des Dienstherrn. Es gibt in Deutschland kein einheitliches Beihilferecht. Es finden sich in einzelnen Ländern Rechtsverordnungen, z. B. Nordrhein-Westfalen. Der Bund und die Länder, die sie für ihr Territorium übernommen haben, wenden lediglich eine nur die Verwaltung bindende Regelung an, die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen“ (Beihilfevorschriften – BhV). Hinsichtlich der unterschiedlichen rechtlichen Regelungsmodifikationen (Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 17. Juni 2004 entschieden: Die als Verwaltungsvorschriften ergangenen Beihilfevorschriften des Bundes genügen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gesetzesvorbehalts. Die wesentlichen Entscheidungen über die Leistungen an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit hat der Gesetzgeber zu treffen. Für eine Übergangszeit sind die Beihilfevorschriften allerdings noch anzuwenden. Der Dienstherr zahlt dem Beamten für dessen Arzt- und Zahnarztkosten eine Beihilfe, die in der Regel die Hälfte der beihilfefähigen Aufwendungen erstattet. Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen wird z. B. in der oben genannten Verwaltungsvorschrift definiert. Auch werden beim Bund und in vielen Bundesländern unter Übertragung der Auswirkungen der Gesundheitsreform wie Praxisgebühr, Festbetrag, Selbstbehalte etc. die Erstattungen weiter eingeschränkt. Für die restlichen Kosten muss der Beamte z. B. durch Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung selbst vorsorgen. Kinder des Beamten erhalten ebenfalls Beihilfeleistungen, ebenso der nicht gesetzlich versicherungspflichtige Ehepartner, wenn sein Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Beamte, die in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, erhalten in vielen Bundesländern keine Beihilfe oder nur Beihilfe für Leistungen, die nicht dem Leistungskatalog der Krankenkasse entsprechen. In vielen Bundesländern werden die Krankheitskosten bestimmter Gruppen von Beamten (z. B. bei Polizei und Feuerwehr) vollständig vom Dienstherrn getragen (Heilfürsorge). Für die Bundesbahn- und Postbeamten gelten die Beihilfevorschriften nicht. Hier erfüllen die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten sowie die Postbeamtenkrankenkasse die Fürsorgeverpflichtungen in einem anderen Umfang, da diese Einrichtungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie als betriebliche Sozialeinrichtungen geführt werden und Beiträge erheben.
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Eintrag vom: 19:05:08 - 28.07.2009
Versicherungen - private Krankenversicherungen für Studenten im Vergleich
Studenten sind dem Grunde nach versicherungspflichtig und müssen bereits vor Einschreiben an einer Hochschule oder Universität einen Versicherungsnachweis erbringen. Auf Antrag kann man sich als Student jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen, und sich privat krankenversichern. Der sogenannte “Befreiungsantrag†kann in dem Fall nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Einschreibung im ersten Semester, Ausscheiden aus einer anderweitigen Versicherungspflicht oder aus der Familienversicherung) bei der bisherigen Krankenkasse gestellt werden. Es ist nur einmal ein unwiderruflicher Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht zu stellen. Schließt man als Student eine private Krankenversicherung ab, muss man keinen Nachweis für Versicherungsschutz erbringen - die Befreiungs-Bescheinigung der letzten Krankenkasse reicht hier aus. Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht, sofern noch keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Nach Beendigung des Studiums werden die meisten Hochschulabsolventen durch die Aufnahme einer Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze vorerst wieder versicherungspflichtig und können nicht weiter privat versichert bleiben sondern müssen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Allerdings sollte man darüber nachdenken, das Recht auf spätere Weiterversicherung in der privaten Krankenversicherung durch eine Anwartschaft zu erhalten. Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten spezielle Studententarife an, die günstiger sind als die üblichen Normaltarife der PKV. Ist es jedoch von vornherein absehbar, dass die private Krankenversicherung nach dem Studium weitergeführt werden kann, sollte man den Normaltarif wählen, weil hierin schon frühzeitig Altersrückstellungen gebildet werden - im Studententarif ist dies für gewöhnlich nicht der Fall. Stattdessen begrenzt dieser die Erstattung ärztlicher Leistungen auf das 1,7 fache der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen, bei zahnärztlichen Leistungen auf das 2,0 fache der Gebührenordnung für zahnärztliche Leistungen. Im Krankenhaus enthält der Studententarif zwar die allgemeinen Krankenhausleistungen, nicht aber die Wahlleistungen für z.B. Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Es ist daher umso wichtiger, die Tarife mehrerer Versicherungsgesellschaften zu vergleichen, um so festzustellen, welche private Krankenversicherung wirklich die bessere Wahl ist. Einen Vergleich können Studenten über unseren kostenlosen Vergleichsrechner durchführen. Der Beitrag für die Normaltarife in der privaten Krankenversicherung hängt vom gewählten Tarif, dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, sowie den Gesundheitszustand bei Antragstellung ab. Grundsätzlich können Vorerkrankungen zu Einschränkungen oder Ausschlüssen im Versicherungsschutz führen. Daher ist es umso wichtiger, schon früh in die private Krankenversicherung zu wechseln. Für einen Student ist dies letztlich nur eine Kostenfrage. Dass die private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung die eindeutig bessere Wahl ist, zeigen die enormen Unterschiede im Gesundheitssystem.
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Eintrag vom: 13:11:05 - 30.07.2009
Versicherungen - private Krankenzusatzversicherungen im Vergleich
Während es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur eine Variante gibt, nämlich die Krankenvollversicherung, bietet die private Krankenversicherung verschiedene Varianten an. Man kann zwischen der Vollversicherung, der Teilversicherung und der Krankenzusatzversicherung wählen. Während die Vollversicherung nur für Personen in Frage kommt, die die private Krankenversicherung anstelle der gesetzlichen Versicherung nutzen möchten, ist es bei der Krankenzusatzversicherung so, dass diese besonders für gesetzlich Krankenversicherte sehr interessante Ergänzungsmöglichkeiten zu dieser gesetzlichen Krankenvollversicherung bietet. Daher wird auch nicht nur eine Krankenzusatzversicherung angeboten, sondern es gibt in diesem Bereich viele verschiedene Zusatzversicherungen, sodass man sich als gesetzlich Versicherter genau überlegen kann, für welches gesundheitliche Risiko man eine zusätzliche Absicherung haben möchte. Manche dieser Zusatzversicherungen ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, manch private Krankenversicherung dieser Art bietet dem Versicherten auch Leistungen an, die von der gesetzliche Krankenversicherung gar nicht angeboten werden. Zu den angebotenen Krankenzusatzversicherungen gehören zum Beispiel die Zahnzusatzversicherung, die Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte, eine Augenzusatzversicherung, eine Krankenzusatzversicherung für Hilfsmittel wie Sehhilfen und Hörgeräte, und auch Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeld werden heute als Krankenzusatzversicherung angeboten. Zu den wichtigsten Zusatzversicherung gehört die Zahnzusatzversicherung, weil in diesem Bereich auf den gesetzliche Versicherten früher oder später unter Garantie recht hohe Kosten zukommen werden (in Form von Zahnersatz), da die gesetzliche Krankenversicherung sich derzeit nur noch mit maximal 65 Prozent an den Kosten für Zahnersatz beteiligt. Wenn man dann zum Beispiel Kosten für eine Brücke oder noch umfangreicheren Zahnersatz von über 1.000 Euro betrachtet, dann würde man ohne Zusatzversicherung bei einem Eigenanteil von mehreren hundert Euro liegen, je nach Umfang der Behandlung können auch über 1.000 Euro an Kosten entstehen. Daher ist diese Art der Krankenzusatzversicherung Jedem von Jung bis Alt zu empfehlen. Eine weitere Zusatzversicherung als private Krankenversicherung ist die Augenzusatzversicherung. Diese stellt nicht nur eine Ergänzung und Aufstockung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar, wie es bei der Zahnzusatzversicherung der Fall ist, sondern diese Versicherung bietet Leistungen an, die von der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht erbracht werden. So übernimmt die Augenzusatzversicherung zum Beispiel bis zu einem gewissen Rahmen die Kosten für eine Augenlaser-Operation, durch die man Fehlsichtigkeit korrigieren kann und in der Regel anschließend keinerlei Sehhilfen mehr benötigt. Bei der Krankenzusatzversicherung für stationäre Behandlungen kann man am ehesten von einer Art „Luxusversicherung“ sprechen. Diese Versicherung bietet keine Leistungen in der Form, dass notwendige Kosten zu einem größeren Teil übernommen werden als bei der gesetzlichen KV, wie zum Beispiel im Rahmen der Zahnzusatzversicherung, sondern es werden Leistungen bezahlt, die sich vielmehr im Bereich „Wohl fühlen und Komfort“ bewegen. So kann man sich zum Beispiel im Krankenhaus in einem 1- oder 2-Bettzimmer unterbringen lassen und der Chefarzt kommt täglich zur Visite. Medizinisch notwendig ist sicherlich weder das eine noch das andere, aber man fühlt sich oftmals dadurch besser.
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Eintrag vom: 13:21:19 - 30.07.2009
Versicherungen - private Pflegeversicherungen im Vergleich
Die Pflegeversicherung (PV) ist in Deutschland die jüngste Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfen zu leisten. Diese werden im Einzelfall je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gewährt durch Kostenbeteiligung an Pflegehilfsmitteln sowie entweder an Pflegedienstleistungen für stationäre Pflegeheime oder für die häusliche Pflege an ambulante Pflegedienste und/oder Geldleistungen für vom Versicherten selbst beschaffte Pflegepersonen (Pflegegeld, was sowohl den zeitlichen Aufwand für die Grundpflege als auch für die hauswirtschaftliche Versorgung berücksichtigt). Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 mit dem „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“ (Pflegeversicherungsgesetz – PflegeVG, zugleich Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI) als Pflichtversicherung eingeführt. Sie bildet die „fünfte Säule“ der Sozialversicherung – neben gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den Krankenkassen errichtet wurden, ihre Aufgaben jedoch in eigener Verantwortung als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung wahrnehmen. Alle gesetzlich krankenversicherten Personen sind seit Inkrafttreten des SGB XI in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherung sind Mitglieder der privaten Pflegeversicherung (PPV). Damit wurde erstmals ein Versicherungsschutz für die gesamte Bevölkerung eingeführt. Entlastet wird dadurch vor allem die von den Gemeinden getragene Sozialfürsorge, jedoch auch Einzelpersonen und deren Familien, die in Pflegeheimen als „Selbstzahler“ keine staatliche Unterstützung bei hohen Pflegekosten in Anspruch nehmen konnten.
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Eintrag vom: 18:56:21 - 01.08.2009
Versicherungen - Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich
Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben. Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall liegt im Allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1. Januar 2001 die Berufsunfähigkeit nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, und das auch nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI. Falls ein Arbeitnehmer nur noch zur Hälfte seiner Arbeit nachgehen kann, erstattet die Berufsunfähigkeitsversicherung teilweisen Ausgleich schon ab der Pflegestufe 1. Im Berufsunfähigkeitsvergleich hat sich gezeigt, dass überwiegend Menschen mit psychischen Leiden von der Berufsunfähigkeit betroffen sind. Häufig treten die Erscheinungen hier sehr langsam und schleichend auf und auch körperliche Beschwerden, die dazu führen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen muss, haben oft schon im Verborgenen ihre Vorgeschichte.
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Eintrag vom: 01:29:11 - 02.08.2009
Versicherungen - Haftpflichtversicherungen im Vergleich
Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit oder auch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Ferner ist Voraussetzung, dass die Ansprüche im privaten Bereich entstanden sind, also weder einem beruflichen Tun noch einem vereinsmäßigen (Tätigkeit für den oder als Organ des Vereins) oder sonst (ehren-)amtlichen Risiko zuzuordnen sind. Hierfür tritt ggf. eine separate Vereins- oder Ehrenamts Haftpflichtversicherung (z. B. der Justizbehörden für ehrenamtliche Betreuer und Vormünder) ein. Auch nebenberufliche Tätigkeiten (z. B. entgeltliche Tagesbetreuung fremder Kinder) müssen eigens abgesichert werden, wenn mit diesen Tätigkeiten nachhaltig Gewinn erzielt werden soll. Die Private Haftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab. Versichert sind insbesondere in beschränktem Umfang auch die Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz (einschließlich der Haftung aus Vermietung und anfallenden Baumaßnahmen), weiter die Haftung aus Sportausübung (Ausnahme: Jagd und bestimmte Wettkämpfe) und Tierhaltung (Ausnahme: Haltung von Hunden, Pferden, Rindern, Zug- und Reittieren; wilden Tieren; hier sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden). Schäden an der Mietwohnung fallen unter den Versicherungsschutz, sofern es sich nicht um Glasschäden oder Schäden an (elektrischen) Einbauten handelt. Nicht Gegenstand der Privat Haftpflichtversicherung ist der Gebrauch von Kraftfahrzeugen, der über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert werden muss. Wenn nicht abgesicherte Haftpflicht-Risiken neu hinzutreten, sind sie zwar (mit Ausnahme der Kfz-Versicherung) zunächst vom Versicherungsschutz mit einer geringeren Versicherungssumme erfasst (Vorsorgeversicherung), müssen aber dem Versicherer auf dessen jährliche Anfrage hin mitgeteilt und dann eingeschlossen werden. Verschieden hohe Deckungssummen für Personen- und Sachschäden werden angeboten. Diese Summen werden teils pauschal für Personen- und Sachschäden, teils jeweils isoliert für Personen- oder Sachschäden angeboten. Übrige Vermögensschädigungen, die nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind, wären über eine Vermögensschadenhaftpflicht abzusichern, sie spielen in der Privathaftpflichtversicherung nur eine untergeordnete Rolle und werden nicht generell, jedenfalls mit deutlich niedrigerer Versicherungssumme, abgesichert. Maßgebliche Versicherungsbedingungen, nach denen sich der Versicherungsschutz richtet, sind die weitgehend einheitlichen Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) der einzelnen Versicherer, davon abweichende besondere Bedingungen und Beschreibungen des versicherten Risikos (z. B. BBR, RBH o. ä.), die dem Versicherungsschein beiliegen. Letztere unterscheiden sich teilweise zwischen den einzelnen Versicherern.
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Eintrag vom: 20:49:17 - 02.08.2009
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