Wir bauen die Brücke zwischen Ihnen und dem Stromanbieter, den Versicherungen, der Bank, dem Telefonanbieter und den Handytarifen. Hier haben Sie alle Fixkosten von Ihrem gesamten Haushalt auf einen Blick. Vergleichen Sie Versicherungen untereinander, KFZ Versicherungen, Krankenversicherungen etc.
Bei Krediten oder Versicherungen werden in der Regel die meisten Fehler begangen. Meistens werden zuviele Versicherungen abgeschlossen, dabei könnte eine gut gewählte Versicherung oft schon alles abdecken. Setzen Sie sich mit dem Thema Versicherungen auseinander, wir sind Ihnen gern behilflich.
Wir verfolgen nur ein Ziel und das sind Ihre Fixkosten im Haushalt zu senken. Vergleichen Sie und entscheiden Sie für sich, wie und wo Sie sparen jetzt direkt, denn nur wer handelt gewinnt. Schonen Sie Ihren Haushalt. Vergleichen Sie alle Versicherungen in unserem Vergleich.
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.
Versicherte Risiken der UV sind Arbeitsunfall (auch Arbeitsunfälle im Straßenverkehr z. B. bei Taxifahrern) einschließlich Wegeunfall (Unfall auf dem unmittelbaren Weg von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit, in der Regel zum Wohnort des Versicherten und zurück) sowie Berufskrankheit (soweit in der Berufskrankheitenverordnung als solche anerkannt).
§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII bietet eine Definition des Versicherungsfalls. Hiernach sind Arbeitsunfälle Unfälle eines Versicherten in Folge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 (Versicherung kraft Gesetzes, Versicherung kraft Satzung, Freiwillige Versicherung) begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Wobei der Gesundheitsschaden rechtlich wesentlich auf den Unfall zurückgeführt werden muss.
Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII sind Unfälle zeitlich begrenzte von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zum Körperschaden oder Tod führen.
Ein Arbeitsunfall ist nicht automatisch jeder Unfall, der bei der Arbeit oder auf dem Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit eintritt. Es gibt keine generelle Formel. Vielmehr muss die versicherte Tätigkeit unter bestimmten, u. a. von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien für den Eintritt des Unfalls verantwortlich sein. Hier gibt es eine Vielzahl von Einzelfällen und Besonderheiten.
Auch eine Erkrankung, die im Zusammenhang mit der Arbeit auftritt, ist nicht automatisch eine Berufskrankheit. Der Gesetzgeber – und nicht die Unfallversicherungsträger – gibt eine nach Schädigungen (z. B. chemische Stoffe) sortierte Liste bestimmter Erkrankungen heraus, die als Berufskrankheit in Frage kommen. An einige (z. B. bei Asbesteinwirkung) ist dabei ein Mindestmaß an schädigender Einwirkung geknüpft, an andere ein Zwang zur Aufgabe der bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeit (z. B. bei Hauterkrankungen). Diese Liste wird durch einen Ausschuss von Sachverständigen erstellt, der auch Empfehlungen an die Bundesregierung abgibt, welche Erkrankungen in die Liste aufgenommen werden sollten. Bestimmte Erkrankungen können dann wie eine Berufskrankheit entschädigt werden. Sie stehen also noch nicht explizit auf der Liste, erfüllen aber bestimmte andere Kriterien. Einzelfallentscheidungen über die Anerkennung berufsbedingter Erkrankungen, die nicht in der Liste aufgeführt ist, sind möglich.
Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Sehr oft ist die Haftung der Versicherung begrenzt, so dass sich eine Unterversicherung im Schadensfall nachteilig auswirkt. Das bedeutet, dass z. B. bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max. 50.000 Euro (Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert) bezahlt. Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte „Einrede der Unterversicherung“ im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650,- Euro/m² Wohnfläche – abzuschließen (Unterversicherungsverzicht). Diese garantiert dem Kunden den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.
Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung des Kunden. Jedoch ist zusätzlich mittels einer Außenversicherung der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet -im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages- versichert.
Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl/Sturm/Überschwemmungs-Tarifzone). Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine Faustformel über die Wohnfläche errechnet.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Entsprechend dem Namen ist der Versicherungsgegenstand das Wohngebäude, ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen zu versichern (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).
Die Glasversicherung wird oft in Ergänzung zu einer Hausratversicherung abgeschlossen. Sie ist nicht Bestandteil der Hausratversicherung, sondern ein rechtlich selbstständiger Vertrag mit eigenem Bedingungswerk und separater Kündigungsoption.
Weil sowohl Glasbruchschäden über die Hausrat- und Gebäudeversicherung nur infolge von Brand, Sturm, Blitzschlag oder Explosion mitversichert sind, stellt die Haushaltsglasversicherung eine sinnvolle Deckungserweiterung des Grundschutzes dar. Vor allem bei (Ergeschoss-)wohnungen mit vielen Fensterflächen (auch Wintergärten) sollte man eine Glasversicherung abschließen, weil hier das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung des Glases am höchsten ist.
Die Haushalts-Glasversicherung leistet Entschädigung für alle versicherten Glasgegenstände, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Zu den versicherten Sachen gehören zuallermeist Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, Spiegel, Lichtkuppeln, Glasbausteine, Cerankochflächen, Vitrinen, Wandspiegel, Wintergärten oder auch Duschkabinen.
Ausgeschlossen sind hingegen sämtliche Hohlgläser, im Vorfeld beschädigte Glasflächen, Lampen und Fensterrahmen und künstlerisch bearbeitete Glasscheiben und Spiegel.
Die Glasversicherung ist zumeist sehr teuer. Dies liegt unter anderem daran, dass Glasschäden zu den am häufig eintretendsten Schäden zählen. Desweiteren auch deshalb, weil es eine der wenigen Versicherungen ist die auch für versehentlich verursachte Eigenschäden aufkommt. Versicherungsschutz besteht ausschließlich innerhalb des Versicherungsortes (versicherte Wohnung). Die Schadenersatzleistung erfolgt dem Grunde nach bis auf wenige Ausnahmen in Naturalersatz. Versichert sind zudem Kosten für Entsorgung, Lieferung und Montage.
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